Bodelschwinghschule

Schul- und Hausordnung

§ 1 Jede(r) Schüler/in muss am Schulunterricht teilnehmen.

Dazu gehört:
 1. der Klassenunterricht,
2. der Fachunterricht,
3. der Sportunterricht,
4. der Förderunterricht,
5. und alle schulischen Veranstaltungen.

 

§ 2 Jedes Fehlen muss entschuldigt werden.

Fehlt ein Schüler/eine Schülerin, so  
muss die Schule sofort am 1. Tag benachrichtigt werden.
In bestimmten Fällen muss eine Bescheinigung vom Haus- oder Amtsarzt vorgelegt werden.

 

§ 3 Jeder Schüler/jede Schülerin muss pünktlich zum Unterricht erscheinen.

Und zwar:
Zum Unterrichtsbeginn,
nach jeder Pause,                                                            
zum Fachunterricht,                                                     
zum Sportunterricht,                                                   
nach der Freizeit. 

Nach dem Klingelzeichen gehen alle Kinder ruhig in die Klassen zurück und bereiten sich auf die nächste Stunde vor
(Platz nehmen am Arbeitsplatz und die notwendigen
Unterrichtsmaterialien herausholen).

 

§ 4 Das Verlassen des Schulgebäudes / Schulgeländes ist verboten.

Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin gestattet.
Dies gilt auch in den Pausen und während der Freizeit.

 

§ 5  Unterrichtsmaterialien und Sportbekleidung

Jeder Schüler/jede Schülerin muss seine/ihre Unterrichtsmaterialien und seine/ihre Sportsachen entsprechend dem Stundenplan mitbringen.

Dazu gehören:
Bücher, Hefte, Mitteilungsheft, Schreibzeug, Hefter, Sport- und Schwimmzeug, Unterrichtsmaterial/Kunstmaterialien sowie alles, was in besonderen Fällen vom Lehrer/von der Lehrerin angefordert wird.

 

§ 6 Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, im Unterricht mitzuarbeiten.

Dazu gehört:
- Vollständige Erfüllung des Arbeitsplans

- Mündliche und schriftliche Aufträge erledigen
- Erledigen der Hausaufgaben
- Mitmachen im Sportunterricht

 

§ 7  Jeder Schüler/ jede Schülerin ist verpflichtet, mit dem Schuleigentum schonend
        umzugehen.

Dazu gehören:
Möbel, Wände, Türen, Werksachen,  Tischtennisplatten, Bücher usw.             

Schuleigene Materialien (wie z.B. Bücher) müssen ersetzt werden, wenn sie mutwillig zerstört oder beschädigt werden.

 

§ 8  Jeder Schüler/ jede Schülerin ist verpflichtet, Ordnung an seinem / ihrem
        Arbeitsplatz zu halten.

Jeder Schüler / jede Schülerin ist dafür verantwortlich, dass der Arbeitsplatz aufgeräumt ist:
- Die Garderobe wird im Flur aufgehängt.
- Turn- und Schwimmzeug werden nach Gebrauch mit nach Hause genommen.

- Das Schulfrühstück wird auf einem freien Tisch eingenommen.
- Nach dem Frühstück wird der Tisch gesäubert und die nötigen
   Unterrichtsmaterialien wieder herausgelegt.
- Nach Unterrichtsschluss werden die Schultische aufgeräumt und die Stühle
   hochgestellt.

- Der Ordnungsdienst ist zuständig für das Säubern der Tafel, das Holen und
   Wegbringen der Kakaokästen etc.

 

§ 9  Verantwortung für unsere Schule
        Im Schulgebäude und auf dem Schulhof wollen wir uns alle wohlfühlen.

- Jeder Schüler / jede Schülerin hat darauf zu achten,
   dass die Schule sauber und ordentlich bleibt. 
- Im Schulgebäude darf nicht gespuckt werden. 
- Abfälle gehören in den Abfalleimer und nicht auf den Boden. 
- Es dürfen keine Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit 
   in die Schule gebracht werden. 
- Spielsachen (Karten,
 Puppen,
  u.a.) dürfen nur zu ganz bestimmten 
   Anlässen (z.B. Spieletag) mitgebracht werden. 
- Handys bleiben zu Hause. 
 

§ 10  Vorgesetzte
          Die LehrerInnen sind Vorgesetzte der Schüler.

Das gilt für: 
das Klassenlehrerteam,
die Fachlehrer/Innen,
die LehrerInnen,
 die während der Pause und der Freizeit Aufsicht führen.

§ 11  Allgemeines Verhalten in der Schule
          Wir sind freundlich und höflich zu allen Menschen,
          die in der Schule lernen und arbeiten.

- Wir nehmen Rücksicht auf andere und helfen uns gegenseitig.
- Die Anweisungen aller LehrerInnen sind zu befolgen. 
- LehrerInnen dürfen nicht beleidigt werden. 
- Im Umgang mit anderen darf keine Gewalt angewendet werden. 
- Wir provozieren nicht durch Aussehen (Haarfrisur,
 Kleidung oder andere "modische Zeiterscheinungen") oder Verhalten.
 

§ 12  Pausenverhalten
          Die Pause ist Erholungs- und Entspannungszeit

In der Frühstückspause sollen Schüler / innen friedlich miteinander essen und
trinken. Nach dem Frühstück beginnt die Hofpause,
in der sich Kinder entspannen und erholen können. 
Bei Regenwetter verbleiben die Kinder in 
den Klassen und nicht auf den Fluren.
 

§ 13  Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler   
          Jede Schülerin / jeder Schüler hat das Recht, sich mit Vorschlägen und
          Beschwerden an einen Lehrer / eine Lehrerin oder an die Schulleitung
          zu wenden.

Durch die Klassensprecher oder Vertrauenslehrer werden die Interessen der
SchülerInnen wahrgenommen und vertreten.
SchülerInnen sind nach der Allgemeinen Schulordnung dazu verpflichtet,
sich an die oben aufgestellten Regeln zu halten.
Je nach Schwere oder Vertöße gegen diese Schulordnung werden folgende
Maßnahmen in Kraft treten:

- Eintragung ins Klassenbuch oder in das "rote Buch";
- Benachrichtigung der Eltern;
- Pausenverbot;
- Versetzung in die Parallelklasse;
- Auschluss vom Unterricht;
- Verlängerung der Schulstunden (im Volksmund auch "Nachsitzen");
- Verrichtung sozialer Arbeiten im Schulbereich (z.B. den Schulhof säubern...);
- Wechsel in eine andere Schule.

 

§ 14  Kommunikation auf dem Schulgebäude (Gesichtserkennung)

Auf dem Schulgelände soll allen ein direkter und ungezwungener Umgang
miteinander möglich sein.  Dazu gehört vor allem eine offene Kommunikation,
die durch eine Identifikation des Gegenübers gewährleistet werden kann.
Dazu legen Sie bitte eine Bedeckung, die Ihre visuelle Identifikation (Gesichtserkennung) behindert, bei Betreten des Schulgeländes ab.

 

§ 15 Auftreten auf dem Schulgelände (Kleidung - Kopfbedeckung)

Jedes Kind soll  die Möglichkeit erhalten, seine Persönlichkeit frei auf dem Schulgelände entfalten zu können. Dazu gehört sicherlich auch, sich auf verschiedene Arten zu kleiden. Diese Vielfalt schätzen wir nicht nur, sondern unterstützen sie auch. Wir bitten Sie, bei der Kleiderwahl auf Folgendes zu achten:
Ihr Kind sollte stets in sauberer Kleidung zum Unterricht erscheinen.
Achten Sie dabei auf eine kindgerechte Kleidung. Die Kinder sollte grundsätzlich in der Kleidung spielen und sich frei bewegen können. Zudem sollte die Kleidung dem Wetter und der Jahreszeit angepasst sein.
Kopfbedeckungen jeder Art sind von Kindern und dem pädagogischen Personal in geschlossenen Räumen aus gesundheitlichen Gründen abzulegen.

Zum Download unserer Schul- und Hausordnung klicken Sie bitte hier.

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum